Das Bundesverfassungsgericht hat im April die Neuregelung der Grundsteuer festgeschrieben. Bis Ende 2019 muss ein neues Gesetz zur Berechnung der Grundsteuer feststehen.
Ein neues Modell für die Berechnung zu finden obliegt den jeweiligen Finanzministern von Bund und Ländern. Diese drei Modelle werden zu diesem Zeitpunkt diskutiert:
Bayern setzt sich für eine Neuberechnung nach der tatsächlichen Grundstücksgröße ein, dem sogenannten „Bodenwertmodell“. In Sachsen-Anhalt wird über ein sogenanntes „Kostenwertmodell“ diskutiert. Hierbei werden das Baujahr, der Bodenwert und die Baukosten berücksichtigt. Dieses Modell wurde bereits im Jahr 2016 diskutiert und von der Ländermehrheit vorgelegt. Dabei fließen auch die Bau- und Sanierungskosten der Häuser mit ein. Das „flächenbezogene Äquivalenzmodell“ berücksichtigt die reine Fläche von Grundstücken, jedoch nicht den tatsächlichen Wert der Fläche von diesen Grundstücken und Immobilien.
Das neue Gesetz muss bis Ende 2024 umgesetzt werden.