Ihr habt eine Baustelle vor der Tür und seid ständig unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt? So ging es auch einer Nachbarin in Baden-Württemberg.
Als Mieter oder Nachbar ist man dem Lärm einer Baustelle nicht hilflos ausgesetzt. Sollte der Baustellenlärm die gesetzlichen Vorgaben übersteigen, hat man auch als einzelner Mieter oder Anwohner die Chance die Bauarbeiten zu stoppen.
In dem expliziten Fall ist die Mieterin in Form eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens gegen die unzumutbaren Lärmimmissionen der nah gelegenen Baustelle vorgegangen. Der Vorgang wurde geprüft und Schallimmissionsmessungen durchgeführt. Das Resultat: die Immissionsrichtwerte wurden deutlich überschritten! Daraufhin erließ das Landratsamt Anordnungen, um die Lärmimmission zu mindern. Dem Bauunternehmen drohten in diesem Falle bei Nichtbefolgung Strafen in Höhe von bis zu 1.500,00 €. Dennoch wurde der Lärm nicht reduziert. Folgend beantragte die Mieterin im Eilverfahren durch entsprechende Anordnungen die Verhinderung von Lärmimmissionen, die die Immissionsrichtwerte übersteigen. Der Bauherr musste die Arbeiten unverzüglich einstellen.
Wie wir sehen können, haben selbst wir als Hausnachbar einer Baustelle oder auch als Mieter eines angrenzenden Mehrfamilienhauses die Möglichkeit gegen ein großes Bauvorhaben, bei Verstoß gegen den Lärmimmissionsschutz, vorzugehen.
Oldenburg ist momentan im Wandel. Häuser werden abgerissen und Neue errichtet. Viele Mieter beschweren sich bei uns über den Lärm angrenzender Baustellen und wissen nicht was sie tun sollen, bzw. können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir wissen welche Rechte, bzw. Möglichkeiten wir haben, um trotz einer benachbarten Baustelle ein angenehmes Wohnklima mit einem erträglichen Geräuschpegel zu schaffen. Oft genügt es schon, wenn die zuständige Baufirma Lärmschutzwände errichtet, oder die Baustellenarbeiten erst um 8:00 Uhr morgens anfangen und nicht schon um 05:00 Uhr früh.