Aktuelles: Energieeinsparverordnung

Das müssen Sie über die neue Energieverordnung wissen:

Seit dem 1. Mai 2014 gelten neue Regeln für Eigentümer von Immobilien. Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) sollen mögliche Mieter oder Käufer leichter Angaben hinsichtlich der energetischen Eigenschaften eines Objektes bekommen können. Daraus folgen einige Aspekte, die bei der Vermietung und dem Verkauf von Immobilien berücksichtigt werden müssen.

So müssen Angebotsanzeigen für Wohnungen und Wohnhäuser nun mehr Angaben über die jeweilige energetische Beschaffenheit, wie zum Beispiel einen Energieausweis oder den jeweiligen Energieträger der Heizungsanlage (etwa Öl oder Gas) besitzen. Dabei ist zu beachten, dass der Eigentümer im Falle eines Verkaufes oder einer Neuvermietung dazu verpflichtet ist, einen Energieausweis zu beantragen, solange dieser noch nicht vorliegt, beziehungsweise nicht mehr gültig ist. Bei der Erstellung eines solchen Ausweises werden Immobilien einer entsprechenden Energieeffizienzklasse (A+ bis H) zugeteilt. Einen solchen Ausweis dürfen Ingenieure, Architekten, Handwerksmeister aus dem Bauhandwerk, Schornsteinfeger oder Heizungsbauer und registrierte Energieberater erstellen. Im Falle eines Verstoßes, droht ein Bußgeld.

Seit Beginn 2015, sind Eigentümer ebenfalls dazu verpflichtet, Öl- oder Gasheizkessel auszutauschen, die älter als 30 Jahre sind. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern besteht diese Pflicht nur, wenn die Immobilie im Jahr 2002 oder später bezogen wurde.

Ab 2016 gelten des Weiteren neue Regelungen für Neubauprojekte. Der gesetzlich zulässige Energiebedarf für den Heizungsbetrieb und die Warmwasseraufbereitung verringert sich gegenüber der alten Energieeinsparverordnung um 25 Prozent. Außerdem erhöhen sich die Anforderungen bei der Wärmedämmung der Außenwände um etwa 20 Prozent.

Quelle: Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article127344697/Das-muessen-Sie-ueber-die-neue-Energieverordnung-wissen.html

Wissenswertes aus dem Hause Meyerdierks Immobilien:

Die Sinnhaftigkeit von Energieausweisen ist sehr umstritten. Im täglichen „Verwalteralltag“ bekommt man diese Kritik oft zu spüren und der Kontakt mit dem Sachverhalt macht sich als zeitintensiv bemerkbar. Ein Energieausweis soll zum Beispiel Auskunft über die energetischen Qualitäten eines Mehrfamilienhauses geben. Dabei wird jedoch nicht beachtet, dass die jeweiligen Wohnungen innerhalb des Objektes hinsichtlich der energetischen Beschaffenheit unterschiedlich bewertet werden müssen. So muss eine Dachgeschosswohnung im Winter eventuell stärker beheizt werden, als eine Wohnung, die in der Mitte des Objektes liegt und eventuell sogar noch zusätzlich durch Rohrabwärme beheizt wird. Dieser Sachverhalt wirkt sich im Endeffekt auf die anfallenden Betriebskosten der jeweiligen Wohnung aus. Je geringer die Betriebskosten einer Wohnung sind, desto interessanter wird sie für einen potentiellen Investor, da dieser dadurch eine höhere Kaltmiete verlangen kann und seine Nettomietrendite besser ausfällt, als für einen Eigentümer einer Wohnung, die hohe Betriebskosten verursacht. Ein Energieausweis gibt also keine genaue Auskunft über die Qualitäten, beziehungsweise Defizite von einzelnen Wohnungen einer Immobilie und besitzt somit wenig Aussagekraft für eventuelle Miet- oder Kaufinteressenten.