Aktuelles: Das Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht sorgt bei vielen Menschen immer wieder für fragende Gesichter. Wenn sich Immobilienkäufer auf den Internetportalen für ein bestimmtes Objekt interessieren, dann müssen sie über das Widerrufsrecht unterrichtet werden. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Seit dem 13. Juni 2014 können Verbraucher Maklerverträge, die außerhalb der Büroräume, über das Telefon, das Internet, per Brief oder per E-Mail geschlossen worden sind, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Immobilienmakler müssen ihre Kunden daher schriftlich über das Widerrufsrecht informieren. Jeder der sich für ein Immobilienangebot mit einem eindeutigen Provisionsverlangen und für weitere Informationen zu dem Objekt interessiert, wird im Normalfall eine Widerrufsbelehrung zugeschickt bekommen. Die Aufklärung über das Widerrufsrecht kann sich aber auch beispielsweise in einem E-Mail Anhang befinden. Wenn es zu einer Unstimmigkeit kommen sollte, ist der Immobilienmakler in der Pflicht zu beweisen, dass er seinen Kunden über das Widerrufsrecht belehrt hat. Viele Makler lassen sich daher die Widerrufsbelehrung bestätigen oder unterschreiben. Eine Unterschrift wird aber erst dann fällig, wenn ein Vertrag zwischen den beiden Parteien zustande gekommen ist.

Für den Verbraucher hat sich mit dem Widerrufsrecht nicht viel verändert. Die Provision wird erst dann fällig, wenn der Makler seine Dienstleistung erfüllt hat, d.h. wenn in der Regel ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ist dies nicht geschehen und der Kunde hat beispielsweise nach einer Besichtigung kein Interesse mehr an dem Objekt, dann muss er auch nicht widerrufen.

Wie widerrufe ich eigentlich? Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen und ohne eine bestimmte Form, widerrufen. Wenn ein Kunde innerhalb dieser 14 Tage widerruft, wird der Vertrag zurück abgewickelt. Eventuell getätigte Zahlungen müssen binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückgezahlt werden. Wenn ein Makler ein Objekt bereits erfolgreich vermittelt und den Kunden ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt hat, ist der Widerruf des Vertrages nicht ohne weiteres möglich. Der Verbraucher verliert in diesem Fall sein Widerrufsrecht.

Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht gibt es nicht. Der Kunde kann vom Makler verlangen, vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit zu beginnen. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn der Makler seine Vermittlung vollständig erfüllt hat. Der Verbraucher muss eine ausdrückliche Erklärung abgeben, dass er vollständig über die Rechtsfolgen aufgeklärt worden ist.