Erste eigene Wohnung: Die Wohnung „einweihen“

Der Umzug ist vollbracht, die Wohnung ist schick dekoriert und es wurde sich um alle Formalitäten gekümmert. Es kehrt Ruhe ein und ihr blickt zufrieden auf die geschaffte Arbeit und die stressige Umzugszeit zurück. Jetzt kann die Wohnung ordentlich eingeweiht werden! Die Einweihungsfeier ist soweit geplant. Die Freunde sind eingeladen, die Getränke kalt gestellt, Grill gekauft und das Grillfleisch wartet zum Verzehr im Kühlschrank.

Früher war es im eigenen Elternhaus kein Problem die ein- oder andere Party zu veranstalten. Doch was muss ich jetzt eigentlich in meinem neuen Heim berücksichtigen? Darf ich überhaupt grillen? Und was sagen die Nachbarn dazu, wenn die Musik etwas lauter wird?

In erster Linie ist das Grillen erst einmal erlaubt. Es sei denn in eurem Mietvertrag steht ausdrücklich, dass Grillen generell und auf dem Balkon, oder Terrasse untersagt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, könnt ihr beruhigt den Grill mit Holzkohle füllen und anmachen. Passt jedoch auf! Bei zu großer Rauch- und Rußentwicklung, bei der eure Nachbarn gestört und beeinträchtigt werden, darf ebenfalls nicht gegrillt werden, obwohl dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten wurde.

Unser Tipp: Schaut vorher aus welcher Richtung der Wind kommt, um eure Nachbarn zu schützen. Schließt auch unbedingt immer die Balkon, bzw. die Terrassentür, um zu vermeiden, dass eure eigene Wohnung mit den frisch gestrichenen Wänden und mühevoll zusammengebauten Möbeln darunter leidet. Ruß setzt sich gerne an weißen Wänden ab und lässt sich nur mühsam entfernen.

Ihr habt die Windrichtung kontrolliert und dem Grillen steht nichts mehr im Wege. Doch wie laut darf ich eigentlich die Musik aufdrehen? Hinterher steht noch die Polizei vor der Tür und setzt der ganzen Party ein Ende und mit den Nachbarn habt Ihr es euch auch verscherzt. Ein guter Tip wäre es vielleicht, wenn ihr statt Holzkohlegrill einfach einen Elektro- oder Gasgrill verwendet.

In vielen Mietverträgen ist auch die Hausordnung ein wichtiger Bestandteil. Schaut doch erst einmal dort nach, was da zum Thema „Ruhezeiten“ geschrieben steht. Bei mir in der Hausordnung steht zum Beispiel, dass die Ruhezeiten unter der Woche von 22:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens einzuhalten sind. Also veranstaltet man die Einweihungsparty doch lieber am Samstagabend anstatt am Mittwochabend um eventuell berufstätige Nachbarn nicht zu stören. Dennoch sollte der Bass trotzdem nicht auf Max. eingestellt werden und die ganze Stadt sollte auch nicht in den Genuss der sorgfältig zusammen gestellten Playlist kommen.

Unser Tipp: Sprecht vorher mit euren Nachbarn. Klärt sie auf, dass ihr euren Einzug in der ersten eigenen Wohnung feiern wollt und entschuldigt euch schon vorher, dass es etwas lauter werden kann. Am besten gebt Ihr Ihnen noch eure Telefonnummer mit, damit diese zuerst euch mitteilen können, dass der Geräuschpegel zu hoch ist, anstatt der Polizei von einer Ruhestörung zu berichten. Viele freuen sich auch über ein kleines Präsent, wie zum Beispiel eine Tafel Schokolade mit Ohropax dekoriert. Da könnt ihr auch gleich erwähnen, dass ihr gerne grillen möchtet und wenn die Nachbarn nicht den leckeren Geruch von knusprigem Hähnchen oder Steak im Wohnzimmer haben möchten, die Fenster für eine kurze Zeit geschlossen halten sollten.

Jetzt steht der Einzugsparty nichts mehr im Wege. Viel Spaß euch!