Aktuelles: Indexmiete – Wann ist eine Erhöhung möglich?

Beim Abschluss von Mietverträgen gibt es verschiedene Arten, die Miete festzulegen. Zum Beispiel kann man mit einer Vereinbarung einer Indexmiete die Miethöhe an die allgemeine Preisentwicklung anpassen. Hierbei wird vereinbart, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenserhaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex) festgesetzt wird. Die Regelung der Indexmiete ist im BGB in § 557b zu finden.

Für den Vermieter interessant wird eine Indexmiete, wenn die Wohnung bereits zu den ortsüblichen Vergleichsmieten vermietet wird und eine normale Mieterhöhung somit in nächster Zeit nicht möglich ist.

Eine Vereinbarung über die Indexmiete ist nur dann rechtens, wenn sie schriftlich festgehalten und so verfasst ist, dass die Anpassung zu Gunsten beider Vertragspartner wirken kann. Das heißt, dass beim Anstieg des Verbraucherpreisindex die Miete erhöht und bei einem Rückgang des Verbraucherpreisindex die Miete vermindert wird. Die Vertragspartner können allerdings auch festlegen, dass  eine Anpassung der Miete erst greift, wenn sich der Verbraucherpreisindex um einen bestimmten Prozentsatz verändert.

Eine Änderung der Miete wegen einer Erhöhung oder eines Rückganges des Verbraucherpreisindex greift erst, wenn einer der beiden Vertragsparteien tätig wird und dem anderen schriftlich die Änderung der Miete unter Angaben des veränderten Preisindexes mitteilt. Die geänderte Miete ist ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung fällig.

Eine Veränderung der Miete kann erst dann verlangt werden, wenn die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben ist. Ausgeschlossen davon sind Mieterhöhungen nach Modernisierung und die Erhöhung der Betriebskosten. Die Jahresfrist beginnt ab dem Mietbeginn oder dem Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung. Bei Zugang der Erhöhungserklärung muss die Frist abgelaufen sein.

 

Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/miethoehe/indexmiete_258_402978.html?ecmId=21071&ecmUid=3907681&chorid=00571807&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FImmobilienWirtschaft%20%2F142%2F00571807-%2F2017-03-09%2F