Aktuelles: Kündigung eines Mietvertrages

Ein Mietverhältnis kann, solange ein Standardmietvertrag abgeschlossen wurde, relativ leicht gekündigt werden. Bei Standardmietverträgen muss die Kündigung des Mieters bis zum dritten Werktag eines Monats bei dem Vermieter eingegangen sein. Der Empfang der Kündigung beim Vermieter oder der Hausverwaltung ist hier maßgeblich. Danach beträgt die Kündigungsfrist volle 3 Monate. In dieser Zeit müssen die im Mietvertrag vereinbarten Kosten, ganz normal bis zum Mietvertragsende, entrichtet werden. Ist die Kündigung zu spät erfolgt, ist sie trotzdem gültig und zwar automatisch auf den nächsten Kündigungstermin.

Wie kündigt man einen Mietvertrag?

Als Kündigung reicht ein formloses Schriftstück, welches ohne Begründung der Entscheidung beim Vermieter oder der Hausverwaltung eingereicht werden muss.

Wichtige Inhalte einer Kündigung sind u.a.:

  • das Schreiben muss als Kündigung erkennbar sein, z.B. durch eine entsprechende Betreffzeile
  • alle genauen Angaben zur Wohnung wie Adresse, Hausnummer, Etage, Wohnungsnummer etc.
  • Zeitpunkt der Kündigung und zu wann Sie aus dem Mietvertragsverhältnis austreten möchten
  • Unterschrift aller Hauptmieter
  • evtl. eine Aufforderung an den Vermieter, die Kündigung schriftlich zu bestätigen
  • in der Kündigung kann gleichzeitig die Einzugsermächtigung für die Miete und die Betriebskosten widerrufen werden
  • Ort und Datum

Damit die Kündigung fristgerecht erfolgt, ist es ratsam, die Kündigung aus Beweisgründen persönlich abzugeben oder diese per Einschreiben zu verschicken.