Der Beruf des Maklers, wie wir Ihn aus: „Mieten, Kaufen, Wohnen“ kennen, zeigt nicht, wie zeitaufwendig und anspruchsvoll der Beruf wirklich ist. Als Makler hat man ein vielfältiges Arbeitsgebiet.
Hauptsächlich arbeiten Makler/innen im Auftrag für den Vermieter/Verkäufer eines Objektes, bzw. für die Miet-/Kaufinteressenten. Das Ziel ist einen Vertragsabschluss herbeizuführen, der beide Seiten glücklich macht. Das klingt allerdings einfacher als es ist. In der Realität dauert es sehr lange, bis man für beide Parteien zu einem zufriedenstellenden Ergebnis kommt. Diskussionsthemen sind hierbei häufig Geld und die Ausstattung des Objektes. Viele erwarten mehr Qualität für ihre Investition. Auf der anderen Seite möchte der Veräußerer aber möglichst wenig Investieren und trotzdem die jeweilige Wunschsumme erreichen. Als Makler hat man dementsprechen ebenso eine Vermittlungs- und Beratungsaufgabe um einen erfolgreichen Abschluss herbei zu führen.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld sind Objekte zu bewerten und den Kaufpreis zu ermitteln.
Auch das gehört zu den täglichen Arbeiten des Immobilienmaklers. Danach wird ein Exposé erstellt mit allgemeinen Informationen und Fotos zum Objekt. Dieses wird daraufhin im Internet, Zeitungen und Schaufensterkästen inseriert, um Suchende auf das Angebot aufmerksam zu machen.
Wie bereits oben erwähnt, kann man sich auch als Kauf/ Mietinteressent vermerken lassen. Man außert seine Wünsche und Vorstellungen, die der Makler bei seiner Suche berücksichtigt. Dementsprechend muss dieser bei jeder neuen Objektaufnahme unzählige Kunden, auf die das Angebot zutreffen könnte, kontaktieren. Der Schriftverkehr, die Telekommunikation und die persönliche Beratung sind ein wesentlicher Bestandteil des Berufes und nehmen viel Zeit in Anspruch, ohne dass der Immobilienmakler daran etwas verdient. Das tut er nämlich nur, wenn eine Vermittlung erfolgreich ist und zum Vertragsabschluss führt. Die zeitintensivste und wichtigste Tätigkeit ist jedoch das Besichtigen des jeweiligen Objektes. Hier wird dem Kunden das erste Mal das Objekt, welches er zuvor nur auf dem Exposé gesehen hat, vorgestellt. Man muss sehr gut vorbereitet sein, um den Kunden alle Informationen vermitteln zu können und um auf alle Fragen, das Objekt betreffend, antworten zu können.
Nach der Vermittlung und Einigung der Vertragsinhalte muss der eigentliche Vertrag erst geschrieben werden. Beim Kaufvertrag übernimmt diese Aufgabe der Notar, da ein Hauskauf notariell Beurkundet werden muss. Hier steht der Immobilienmakler mit dem Notar in engem Kontakt, um Ihm die zuvor ausdiskutierten Bedingungen zu vermitteln. Der Notar fertigt dann einen Kaufvertrag. Dieser wird dann bei einem Notartermin, wo alle Parteien anwesend sein müssen, laut vorgetragen und im Anschluss der Vertrag geschrieben. Wirksam ist der Kaufvertrag jedoch erst, wenn Käufer und Verkäufer beide Ihre Pflichten, nämlich das Bezahlen des Kaufpreises und die Übergabe des Objektes, erfüllt haben.
Beim Schreiben des Mietvertrages jedoch, muss man selbst darauf achten alle rechtlichen Normen einzuhalten, da ein Mietvertrag keine notarielle Beglaubigung bedarf. Ansonsten kann es sein, dass bestimmte Passagen nicht rechtsgültig sind und angefochten werden können. Um das zu verhindern, benötigt der Immobilienmakler ein großes „Know-How“ um seinen Beruf erfolgreich ausüben zu können.
Voraussetzungen:
charakterliche Voraussetzungen:
selbstbewusst, charismatisch, zuverlässig, offen, geduldig, organisiert, strukturiert und teamfähig sein
berufliche Voraussetzungen:
Ebenfalls sollte man eine kaufmännische Ausbildung absolviert haben, bevor man den Maklerschein bei seiner jeweiligen Stadt beantragen kann, dies ist jedoch nicht zwingend notwendig.
Der Maklerschein:
Um als Makler tätig werden zu können, benötigt man einen Gewerbeschein nach §34c GewO.
Dieser berechtigt dazu, die gewerblichen Tätigkeiten dieser Berufsgruppe auszuführen.
Den Schein kann man beim jeweiligen Bürgeramt der Stadt beantragen.
Dazu benötigt man folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis
- Ausgefülltes Antragsformular
- Einwandfreies Führungszeugnis
- Vom Amtsgericht Auskunft bezüglich eventueller Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis
- Vom Finanzamt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für diesen Maklerschein erhebt die Stadt eine Gebühr. Diese kann von Stadt zu Stadt stark variieren und liegt zwischen 300 €-1400 €.
(Stand 2015)
Quelle: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/