Was versteht man unter Modernisierung?
Der Begriff Modernisierung umfasst Maßnahmen, die der Verbesserung der gemieteten Räume, des Gebäudes selbst oder der Schaffung neuen Wohnraumes dienen.
Eine Verbesserung liegt vor, wenn sich der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht, sich die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder die Maßnahmen eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie oder Wasser bewirken.
Beispiele:
a) für die Verbesserung des Wohnwertes:
- Einbau von Schallschutzfenstern,
- Einbau einer Türöffnungs- und Gegensprechanlage,
- Anbau eines Balkons
b) für die Einsparung von Heizenergie und Wasser:
- Nutzung von Energie durch Wärmepumpen und Solaranlagen,
- die Umrüstung auf 6-Liter-Spülkästen,
- der Einbau von Spartasten,
wesentliche Verminderung des Energieverlustes und Energieverbrauchs der zentralen Heizungsanlage
Wichtig: Fallen Instandsetzung und Modernisierung zusammen (z.B. bei Ersatz verrotteter einfachverglaster Fenster durch Isolierglasfenster), müssen die Kosten für die anteilige Instandsetzung von den Gesamtkosten abgezogen werden. In diesem Fall muss jede einzelne Maßnahme, die nach dem aktuellen Mietrecht auf die Miete umgelegt werden soll, als Wertverbesserung oder energiesparende Maßnahme nachgewiesen werden. Der Vermieter muss dazu genau auflisten, welche Kosten für welche Maßnahme auf die Instandhaltung /-setzung und welche auf die Modernisierung entfallen.