Wörterbuch: Provision

Was bedeutet „Provision“ im der Bereich der Wohnungsvermietung?

Viele Interessenten fragen mich täglich bei Besichtigungen von Provisionsobjekten:
„Was ist denn die Provision und wofür wird sie gezahlt?“

Die Provision ist ein Honorar, welches bei einem erfolgreich abgeschlossenen Rechtsgeschäft an die jeweilige Firma, die mit der Vermittlung beauftragt wurde, für die aufgewandte Zeit und Mühe entrichtet wird.

Jetzt werden viele denken: „das war’s?“ aber hinter diesen Worten, verbirgt sich ein großer Aufwand, der vielen gar nicht bekannt ist.

Es beginnt mit der Annahme der Objekte. Folgendes muss getan werden, bevor ein Objekt überhaupt angeboten werden kann:

  • Fototermine
  • Gespräche mit den Vermietern/Verkäufern
  • Firmen für eventuelle Sanierungs-/ Renovierungsarbeiten anschreiben und Angebote einholen und ggf. durchführen lassen
  • Datenlisten erstellen
  • Akten anlegen
  • Unterlagen zusammen tragen
  • Bewertung (Kaufpreis/Mietpreis) vornehmen

Daraufhin folgt das kostenpflichtige Einstellen und Präsentieren des Objektes auf unserer Homepage und auf diversen anderen Internetplattformen, das Inserieren in der Zeitung und das Ausstellen im Schaufenster.

Täglich bekommen wir sehr viele Anfragen zu den jeweiligen Objekten, die alle beantwortet werden wollen.

Das Telefon klingelt ununterbrochen, da die Interessenten sich die Objekte gerne anschauen möchten. Wir führen Interessentenlisten, vereinbaren Termine mit den derzeitigen Bewohnern und Interessenten und sind jeden Tag unterwegs. Dabei schenken wir jedem Kunden die Aufmerksamkeit, die er verdient hat. Des Öfteren ist es auch der Fall, dass wir zu Besichtigungsterminen fahren und die Interessenten trotz Absprache nicht erscheinen.

Was viele dabei zusätzlich vergessen ist, dass sich die anfallenden Arbeiten im Büro nicht von alleine erledigen. Das bedeutet, dass wir dies nach den Terminen immer schnellstmöglich bearbeiten. Wenn eine Besichtigung erfolgreich gewesen ist, folgt das Bewerbungsverfahren:

  • Bewerbungsbogen an Interessenten verteilen oder zusenden
  • Bewerbungsunterlagen einfordern
  • Interessenten auf ihre Bonität prüfen
  • Gespräche mit dem Eigentümer über die jeweiligen Bewerbungen führen
  • Interessenten kontaktieren, um Ihnen die Zu-/Absage zu erteilen

Im letzten Schritt folgt dann das Erstellen bzw. Vorbereiten des Kaufvertrages/Mietvertrags. die Zusendung und die Klärung von Fragen sowie das Begleiten des Abschlusses. Nach erfolgreicher Abwicklung erfolgt noch die Übergabe an den neuen Mieter/Eigentümer

Diese Vorgänge muss man sich nicht nur für ein Objekt sondern für die vielen Objekte vorstellen, die wir in unserem Repertoire haben.

Wer bezahlt?

Vermietung:
Aufgrund der neuen Gesetzeslage ist ab dem 01.06.2015 nach dem „Besteller Prinzip“ der Besteller verpflichtet die Provision zu zahlen, was in den meisten Fällen der Vermieter ist.

Verkauf:
Es kann frei vereinbart werden, wer die Provision bezahlt. 

Wie viel zahle ich?

Die Höhe der Provision kann frei ausgehandelt werden.
Bei der Wohnungsvermietung liegt der Höchstsatz bei maximal 2,39 Monatskaltmieten (inkl. Umsatzsteuer).
Für die gewerbliche Vermietung werden meist 3 Monatskaltmieten
(zzgl. Umsatzsteuer) gefordert.
Beim Verkauf liegt die Provision bei bis zu 7 % vom Kaufpreis zzgl. Mwst. – durchschnittlich werden 5% + Mwst. verlangt.

Was nicht vergessen werden darf ist, dass es des Öfteren der Fall ist, dass Mieter, nach einer Zusage unsererseits, kurzfristig absagen, obwohl sie den bereits vorher genannten Bewerberbogen verbindlich unterschrieben und abgegeben haben. Somit müssen wir das Objekt erneut ins Internet stellen, in Zeitungen inserieren, im Schaufenster ausstellen und vor allem Besichtigungstermine durchführen. In manchen Fällen reicht die Provision gar nicht, um die aufgewandte Zeit und den aufgewandten Geldbetrag für die Inserate auszugleichen.

Im Verkaufsbereich sind Absagen vor einer Beurkundung sehr seltene Einzelfälle.