Eigentümer können die Ausgaben für ihre Immobilie bereits vor der eigentlichen Vermietung des Objekts in der Steuererklärung ansetzen. Denn nicht immer findet sich sofort ein Mieter. Die Kosten für Anzeigen und Makler können genauso geltend gemacht werden, wie die laufenden Zahlungen für Wasser, Strom, Grundsteuer oder die Gebäudeversicherung. Das akzeptiert das Finanzamt aber nur, solange der Eigentümer glaubhaft machen kann, dass er tatsächlich vermieten will. Wenn diese so genannte Einkunftserzielungsabsicht wegfällt, greift auch der Steuervorteil nicht mehr.
Wenn sich also nicht sofort ein Mieter findet, muss dem Finanzamt plausibel nachgewiesen werden, dass man sich bemüht hat. Am besten weist man nach, dass das Objekt renoviert oder saniert wurde. Oder man führt ein Protokoll darüber, welche Aktivitäten für die Mietersuche unternommen wurden –vielleicht sogar mit Mietpreissenkung. Dann sollte dem Absetzen der Kosten in der Steuererklärung nichts mehr entgegenstehen.