Grundsteuererlass bei Mietausfall
Vermieter haben einen Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr erhebliche Mietausfälle hatten. Voraussetzung für diesen Erlass ist, dass der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet hat. Hierzu zählen Mietausfälle wegen Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder außergewöhnlichen…
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