Aktuelles: Welche Fristen entstehen aus einem Mietvertrag?

Ein Mieter hat viele Kosten zu tragen. Doch bis zu welchem Zeitpunkt besteht eigentlich ein Anspruch auf Zahlung der Kosten oder Erledigung der Arbeiten? Der Vermieter muss diese Kosten beim Mieter anfordern. Wird dies versäumt, hat der Vermieter bestimmte Fristen, um die Forderungen geltend zu machen.

Betriebskosten

Die Betriebskostenabrechnung wird dem Mieter in der Regel einmal im Jahr zugestellt, denn nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes, muss diese erstellt werden. Der Vermieter oder die Hausverwaltung haben ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zukommen zu lassen. Entscheidend dabei ist der Tag, an dem diese dem Mieter zugestellt wurde. Versäumt er die Frist von einem Jahr, kann er Nachzahlungen aus der Abrechnung nicht mehr geltend machen. Ein Guthaben muss trotzdem an den Mieter ausgezahlt werden.

Miete

Wenn der Vermieter es versäumt die rückständigen Mieten beim Mieter anzufordern, verjährt der Anspruch auf die rückständigen Mieten nach drei Jahren. Umgekehrt gilt das gleiche, denn nach drei Jahren hat auch der Mieter keinen Anspruch mehr auf Geld, welches er eventuell zu viel gezahlt hat.

Schönheitsreparaturen

Bei Schönheitsreparaturen gilt eine andere Frist. Nach einer Kündigung und dem Auszug des Mieters, wird die Wohnung vom Vermieter oder der Hausverwaltung abgenommen. Doch was ist, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt hat? Der Vermieter hat nach Abnahme der Wohnung sechs Monate Anspruch auf die Ausführung der erforderlichen Schönheitsreparaturen. Wurde im Mietvertrag bezüglich der Schönheitsreparaturen nichts vereinbart, dann hat der Mieter diese auch nicht auszuführen.