Aktuelles: Welche Pflichten hat ein Mieter eigentlich?

Zahlung einer Kaution

Zu Beginn des Mietverhältnisses, darf der Vermieter eine Kaution in Höhe von höchstens drei Monatsmieten verlangen. Dies gilt aber nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Die Kaution muss nicht vollständig bei Mietbeginn vorliegen, sondern kann ich den ersten drei Mietmonaten in gleicher Höhe gezahlt werden.

Die Miete pünktlich zahlen

Der Mieter verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Mietvertrages, die vertraglich vereinbarten Kosten pünktlich an den Vermieter zu zahlen. Dazu zählen in der Regel die monatlich anfallende Kaltmiete, die Nebenkosten oder z.B. die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz. Spätestens am dritten Werktag eines Monats, muss der Mieter nachweisen können, das Entgelt entrichtet zu haben. Ist dies nach wiederholtem Male nicht der Fall, kann der Mieter im schlimmsten Fall mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Hausordnung einhalten

Die Hausordnung ist in der Regel ein Bestandteil des Mietvertrages. Es ist wichtig, dass die Hausbewohner aufeinander Acht und Rücksicht nehmen. Bestandteile einer Hausordnung können z.B. Ruhezeiten, Reinigung des Treppenhauses und Regelungen für Gemeinschaftsräume sein. Es ist die Pflicht des Mieters, sich an die vereinbarten Punkte in der Hausordnung zu halten.

Pflicht zu heizen

Der Mieter hat die Pflicht seine angemieteten Räume zu heizen. Oft entsteht im Herbst oder Winter, in abgekühlten Räumen, Schimmel. Es kann außerdem passieren, dass ein Rohr einfriert, wenn nicht geheizt wird. Sollte einer dieser Fälle eintreten, ist der Mieter im schlimmsten Fall schadensersatzpflichtig.

Selbst verursachte Schäden übernehmen

Wenn eine Renovierung wegen eines normalen Verschleißes ansteht, hat in der Regel der Vermieter diese auszuführen. Sollte aber z.B. ein Teppichboden wegen starker Abnutzung ausgetauscht werden müssen, welcher sich aber erst seit einem Jahr in der Wohnung befindet, hat der Mieter für diesen Schaden aufzukommen.

Mängel beim Vermieter anzeigen

Der Vermieter ist in der Pflicht, die vom Mieter angezeigten Mängel zu beheben. Genauso ist auch der Mieter dazu verpflichtet, die Mängel beim Vermieter zu melden. Macht der Mieter dies nicht und es entstehen Folgeschäden aus dem nicht gemeldeten Mangel, kann der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet werden.