In der Regel erhält man bei der Wohnungsübergabe die Schlüssel zu seinem neuen Zuhause. Doch viele wissen gar nicht, wie viele Schlüssel einem als Mieter tatsächlich zustehen.
Grundsätzlich gilt, dass man so viele Schlüssel erhält, wie Personen in der Wohnung leben. Eine Familie mit einem schulpflichtigen Kind erhält demnach 3 Schlüssel und zwar so viele Schlüssel, die benötigt werden, um sich den Zutritt in die Wohnung zu verschaffen. Lebt hingegen nur eine Person im Haushalt, darf diese jedoch zwei Schlüssel vom Vermieter verlangen, da diese Person die Möglichkeit haben muss, einen Schlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegen zu lassen. Ein Paar, welches zusammen eine Wohnung bezieht, kann jedoch nur Anspruch auf zwei Schlüssel geltend machen.
Wichtig ist: Klauseln, die im Mietvertrag etwas anderes vereinbaren, sind nicht zulässig.
Der Mieter erhält bei der Übergabe alle vorhandenen Schlüssel. Dazu zählen jedoch nicht nur die Haus- und Wohnungsschlüssel, sondern auch weitere Schlüssel für den Keller, die Garage oder den Briefkasten. Hier hat der Mieter keinen Anspruch auf mehrere Schlüssel.