Viele Menschen träumen vom Eigenheim, nicht alle können aber ein Haus oder eine Wohnung aus eigenen Mitteln bezahlen und benötigen einen Kredit.
Seit März 2016 ist die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Sie soll Kreditausfälle vermeiden, um vor Schieflagen von Banken zu schützen. Die Institute sollen genau hinsehen und Verbraucher umfangreich beraten, ob sie das Darlehen tatsächlich finanzieren können.
Bisher wurden nur die derzeitigen Einnahmen und Ausgaben. Jetzt sollen die Banken auch die kommende Entwicklung in ihre Entscheidung einbeziehen.
Diese Fragen müssen geklärt werden
- Steht eine Familiengründung an?
- Sind die Kreditnehmer umfassend abgesichert?
- In welcher Branche sind die Antragsteller beschäftigt?
- Welche Preisentwicklung könnte die Immobilie nehmen?
Sollte es auf eine der Fragen keine zufriedenstellende Antwort geben, könnte die Kreditvergabe abgelehnt werden, was die Finanzierung der Traumimmobilie für einige Verbraucher erschwert.
Verbraucherschützer sehen darin den Vorteil, dass kein Kunde mehr eine teure Finanzierung abschließt, die er sich eigentlich nicht leisten kann. Auch Veränderungen der Gesamtwirtschaft werden im Vorfeld berücksichtigt, um größere Kreditausfälle zu vermeiden. Geben Banken nach der neuen Kreditrichtlinie eine Empfehlung für einen Vertragsabschluss und stellt sich später heraus, dass sich der Kunde das Darlehen eigentlich nicht hätte leisten können, sind die Banken zum Schadenersatz verpflichtet. Sie müssen den überforderten Kunden dann beispielsweise im Zinssatz entgegen kommen oder ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Die tägliche Praxis im Immobilienverkauf zeigt jedoch, dass die gut gemeinte Richtlinie die Kreditaufnahme in vielen Fällen unnötig erschwert oder gar unmöglich macht.
Gerade ältere Menschen, Familien, Zeitarbeiter und Selbstständige haben hohe Hürden zu nehmen, die nun die Bundesregierung durch eine Entschärfung der Regelungen herabsetzen möchte. Es bleibt abzuwarten, ob dies gelingt.